Hier findet sich eine zeitliche Einordnung über die bisherigen Anstrengungen zum Erhalt der Kriminologie.
12.01.2022: Erster Einstellungsantrag im Fachbereisrat
18.01.2023: Zweiter Einstellungsantrag im Fachbereichsrat
01.02.2023: Einstellungsantrag im Fakultätsrat
12.01.2022: Erster Einstellungsantrag im Fachbereichsrat
Am 12.01.2022 wurde dem Fachbereichsrat Sozialwissenschaften von der Fachschaft der Kriminologie ein Antrag bezüglich des Rückbaus des Masterstudiengangs ‘Internationale Kriminologie’ in Hamburg bis 2027 vorgelegt. Begründet wurde dies damit, dass spätestens ab 2026 keine ausreichenden Lehrkapazitäten mehr bestehen, um ein ordnungsgemäßes Lehr- und Prüfungsangebot sicherstellen zu können.
Die kriminologische Lehre würde damit zum Randthema in der Soziologie werden, was der Komplexität und gesamtgesellschaftlichen Relevanz der behandelten Themen nicht gerecht wird. In der Sitzung vom 12.01.2022 wurde die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung des Masterstudiengangs von mehreren Anwesenden in einigen Punkten, beispielsweise der internationalen Vernetzung und der Mehrwert der Interdisziplinarität des Studiengangs ausgeführt und konnten überzeugen. Schließlich wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Das Dekanat wurde anschließend gebeten die Neuimmatrikulation ab WS 22/23 vorerst auszusetzen und unabhängig davon in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich ein weiteres Vorgehen zu erarbeiten, welches bis zum SS 22 vorgestellt werden sollte.
18.01.2023: Zweiter Einstellungsantrag im Fachbereichsrat
Auf der Fachbereichsrats-Sitzung vom 18.01.2023 wurde dann erneut die Einstellung des Kriminologie-Masters beantragt. Vielfach vorgebrachte Argumente hierfür waren die große Arbeits- und Verwaltungslast des Studiengangs und der Wunsch, sich lieber auf die Eingliederung kriminologischer Inhalte in die Soziologie zu konzentrieren, um hier zeitnah zu Planungssicherheit zu gelangen. Die Ausfinanzierung des Studiengangs wurde als Unmöglichkeit dargestellt. Die vorherrschende Stimmung war hier, dass alle Wege beschritten und mögliche Optionen ausgeschöpft seien.
Ein von Studierenden eingereichter Kompromissvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt und kurz darauf für eine Abschaffung des Studiengangs votiert. Somit wurde der Antrag auf Einstellung des Kriminologie-Masters mit Empfehlung zur Zustimmung an den entscheidungsbefugten Fakultätsrat weitergereicht.
01.02.2023: Einstellungsantrag im Fakultätsrat
Der Einstellungsantrag für den Masterstudiengang Kriminologie wurde am 01.02.2023 im letztinstanzlichen Entscheidungsgremium, dem Fakultätsrat, diskutiert. Studierende hatten speziell für diese Sitzung einen Reader mit allen wichtigen Fakten ausgearbeitet. Dabei konnten neben den Argumenten der Einzigartigkeit des Studiengangs auch die ausgelassenen Optionen einer möglichen Finanzierung über eine Stiftungs- oder Open-Topic-Professur überzeugen. Dem gegenüber standen unverändert die Aussagen über die ohnehin schon hohen Belastungen für die Aufrechterhaltung des jetzigen Studiengang-Betriebs und die Einschätzung, dass eine Rettung der Kriminologie unrealistisch sei bzw. sich letzlich den ökonomischen Zwängen gebeugt werden müsse.
Im Verlauf der Sitzung wurde auch wieder ein veränderter, studentischer Kompromissvorschlag diskutiert. Dieser wurde letzlich aber zurückgezogen und stattdessen noch einmal betont, dass eine Entscheidung zugunsten der Einstellung wenig Gutes aber viel Endgültiges bringen würde. Ein Votum gegen die Einstellung aber widerum noch einmal neue Möglichkeiten eröffnen könnte.
Nach einer nervenaufreibenden Schlussphase ergab die Endabstimmung mit 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die Ablehnung des Einstellungsantrags. Ein Ergebnis, das durchaus überraschend kam und in seiner Deutlichkeit daher umso freudiger von uns aufgenommen wurde. Dies allein bedeutete aber keineswegs den Erhalt des Studiengangs Kriminologie. Denn solange die Finanzierung weiter ungeklärt bleibt, ist auch ohne eine endgültige Entscheidung die Zukunft der Kriminologie nicht gesichert. So bleibt bspw. auch der Zulassungsstopp seit dem Wintersemester 2022/23 weiter bestehen.
Das Ergebnis der Abstimmung wird von uns so interpretiert, dass nun noch einmal Prozesse angestoßen werden sollen, in denen der Zustand und die Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung des Masterstudiengangs Kriminologie deutliche werden. Dabei muss das oberste Ziel ein Erhalt eines eigenständigen Studienfachs an der Universität Hamburg sein.